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Drei Säulen auf stabilem Fundament

MitarbeiterVon MitarbeiterFebruar 3, 202502 Min gelesen
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Die Schweizer Altersvorsorge: Während wir gerne und häufig darüber streiten, ist man sich fast weltweit einig, dass das System funktioniert. Doch nichts ist so beständig wie der Wandel und so brauchen wir Reformen, um auch den kommenden Generationen dieses System erhalten zu können. Warum das so ist?

Kurz gesagt: wegen der altern- den Bevölkerung und der lang anhaltenden Tiefzinsphase. Schauen wir genauer hin, kommen noch neue Arbeits- und Lebensmodelle dazu, die aktuell nicht berücksichtigt werden. Doch der Reihe nach: Warum soll es plötzlich schlecht sein, wenn wir immer älter werden und dabei länger produktiv, fit und aktiv sind? Schlecht ist das natürlich nicht – im Gegenteil! Doch der erfreuliche Trend hat auch seine Schattenseiten: Die Mechanismen unserer Altersvorsorge werden mit der alternden Bevölkerung überstrapaziert. Zu hohe Renten, die länger bezogen werden, führen zu einer Umverteilung von Jung zu Alt und daher zu einem Vertrauensverlust zwischen den Generationen. Ist folglich die Altersvorsorge wirklich aus der Zeit gefallen? Auch die besten Systeme müssen mit der Zeit gehen. Insbesondere das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), welches 1985 eingeführt wurde, basiert auf Vorstellungen, die heute im Berufsalltag teilweise nicht mehr so gelebt werden. Teilzeitarbeit, Erwerbsunterbrüche oder Arbeit bei mehreren Arbeitgebern sorgen dafür, dass viele Arbeitnehmende in der zweiten Säule hinter ihren Möglichkeiten zurückbleiben.

Deshalb braucht es eine Revision des BVG. Mittels dieser Revision können wir die wichtigsten Ziele der Altersvorsorge im Auge behalten und den neuen Realitäten Rechnung tragen: Wir können die Finanzierung und die Renten sichern und Personen eine Perspektive bieten, die bis heute von der zweiten Säule zu wenig profitiert haben.

Wie das funktioniert? – Erstens: Der Umwandlungssatz wird von 6.8 auf 6.0 Prozent gesenkt. Zweitens: Eine tiefere Eintrittsschwelle erlaubt mehr Menschen, in der zweiten Säule versichert zu werden. Drittens: 20 Prozent des Lohns anstatt eines fixen Betrags: Ein neues Koordinationsabzugsmodell stellt Bezüger*innen von tieferen Löhnen und Arbeitnehmende mit mehreren Arbeitgebern besser.

Ob diese Reform beim Stimmvolk eine Chance hat, wird sich erst noch weisen müssen. Für uns aber ist klar: Hier werden echte Verbesserungen erzielt. Eine weitere Verzögerung der Reformbestrebungen hilft niemandem und wird in naher Zukunft nur zu einem noch teureren, schmerzhafteren Einschnitt führen.


SERGIO BORTOLIN
Geschäftsführer der Asga Pensionskasse

Rosenbergstrasse 16
CH-9001 St. Gallen
Telefon: +41 (0) 71 228 52 52
info@asga.ch

WWW.ASGA.CH

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